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Martin Reckmann

Martin Reckmann

Donnerstag, 27 Februar 2014 20:59

Formulare

Auslagenerstattung

Folgende Vorlage muss für alle Auslagenverfahren in der Abteilung verwendet werden: GW-Mara-Antrag-Auslagenerstattung2010

Abrechnung von Turnierfahrten

Merkblatt: Anleitung für die Turnierabrechnung

Formular zum Ausrechnen der Erstattung der Teamfee für Vereinsspieler: PDF / Excel / Google Doc.

Aufgaben im Zusammenhang mit einem auswärtigen Turnier

Liste mit Dingen die organisiert werden sollten: Aufgaben bei einem Turnier (Punkt 10 ist auf Funturnieren nicht zwingend erforderlich, aber durchaus nett)

Turnierversicherung

Versicherung von Turnieren und Spielern die zu Turnieren fahren (für Gäste und Fahrten ins Ausland): Turnierversicherung beim Jugendhaus Düsseldorf

Donnerstag, 27 Februar 2014 20:33

Mitglied werden

Wir laden dich herzlich ein einmal bei unseren Trainingsterminen vorbei zu kommen und am Training teilzunehmen. Wenn es dir gefallen hat, freuen wir uns wenn Du Mitglied in der Frisbeesportabteilung wirst. Dazu musst Du den folgenden Antrag ausfüllen und die DFV Datenschutzerklärung unterzeichnen.

Bitte wirf beide Dokumente in den Briefkasten der Geschäftsstelle:

DJK GW Marathon Münster e.V
z. Hd. Mitgliederverwaltung
Wienburgstraße 120
48147 Münster

Gemeinsam Sport ermöglichen, gemeinsam feiern und etwas unternehmen, gemeinsam etwas Neues ausprobieren und wagen, gemeinsam etwas lernen, gemeinsam zu sportlichen Höchstleistungen unterwegs sein, gemeinsam "just for fun" Sport treiben, gemeinsam im Viertel aktiv und vernetzt sein, gemeinsam etwas mit und für die Jugend auf die Beine stellen...

Unsere Angebote und Aktivitäten folgen der Idee, zusammen mehr erreichen zu können und mehr Freude am Sport erleben und weitergeben zu können. Dabei liegt uns die sportliche und die außersportliche Jugendarbeit besonders am Herzen.

Mittwoch, 22 Januar 2014 10:19

GW Marathon wächst weiter

42 Prozent Zuwachs in der vergangenen Dekade

Münster. Zum Jahreswechsel wird traditionell die Mitgliederzahl der Sportvereine für die Meldungen bei den Fachverbänden und dem Landessportbund ermittelt. Karin Koch, für die Mitgliederverwaltung und das Beitragswesen zuständige Vorstandsfrau der DJK GW Marathon Münster, konnte jüngst zufriedenstellende Zahlen für den Uppenberger Sportverein präsentieren. In den vergangenen zehn Jahren wuchs der Verein trotz der massiven Veränderungen, die einstmals den Verein prägenden Handballer verließen GW Marathon 2006 in Richtung Westfalia Kinderhaus, um 42 Prozent. Anfang 2012 gehören 404 (2002: 282) aktive Sportler der DJK GW Marathon Münster an.

mitgliederentwicklung 2000

Nach der Umstrukturierung des Vereins im Frühjahr 2011 gibt es nur noch selbständige Abteilungen, wenn sie eine mindestens dreistellige Mitgliederzahl erreichen. So werden bei GW Marathon aufstrebende Sportarten wie Ultimate Frisbee oder Taekwondo betrieben, die in der Statistik oben nicht einzeln ausgewiesen werden. Die größte Abteilung bilden weiterhin die Fußballer, die trotz des noch immer fehlenden beleuchteten Allwetterplatzes im Wienburgpark  2011 um 28 Prozent (von 192 auf 246 Aktive) anwuchs. Damit steigern die Kicker auch ihren Vereinsanteil von 58,72 Prozent auf 60,89 Prozent.

GW Marathon im vergangenen Jahr älter geworden. Nicht nur um das eine Vereinsjahr sondern auch in der Alterstruktur der Mitgliederschaft. Während die Zahl der Kinder und Jugendlichen nur um elf Prozent stieg, legte die Anzahl der Volljähigen in 2011 um satte 57 Prozent (von 90 auf 141) zu. 2011 ist GW Marathon auch wieder etwas weiblicher geworden. Der Anteil der Frauen und Mädchen im Verein stieg von 19,9 Prozent auf 21,3 Prozent.

Mittwoch, 22 Januar 2014 10:14

Mehr Mitglieder als in 2000

GW Marathon wächst wieder

Mitgliederstand wieder höher als 2000

Beim Eintritt ins neue Jahrtausend hatte die 1949 gegründete DJK Marathon Münster 393 Mitglieder. 179 Basketballer und 214 Handballer waren für den Kreuzviertelverein aktiv. Seit der Gründung durch die Pfarre Hl. Kreuz wurde bei der DJK Marathon (Feld-)Handball gespielt. Schon früh engagierten sich Marathonis in der Leichtathletik und im Volleyball und Basketball. Anfang 2000 sah es aber mit der Vereinsentwicklung nicht sonderlich gut aus. Der Fortbestand des Nachfolgevereins der DJK Adler Münster, der allerdings noch heute als nicht DJK-Verein besteht, war akut gefährdet. Die Basketballer, durchaus auch von Marathon-Seite gewünscht, verhandelten mit dem UBC Münster über die Gründung eines schlagkräftigen Großvereins und die Handballer führten Gespräche mit dem SC Westfalia Kinderhaus, um als Handballspielgemeinschaft (HSG) sich möglichst an die Spitze dieses Sports in Münster zu setzen.

mitgliederentwicklung 2000 2011

Im Laufe des Jahres 2001 verließen tatsächlich die letzten Basketballer den Verein entweder zum ambitionierten UBC Münster oder zum ehemaligen Marthon-Partner TSC Münster-Gievenbeck. Die Handballer wurden sich mit dem Vorstadtverein aus Kinderhaus einig und gründeten die HSG Marathon Kinderhaus. 2006 schlossen sich die Handballer - aus Sicht der damals neuen Vereinsführung leider - komplett dem SC Westfalia Kinderhaus an.

Seit Juli 2001 kickten Jugendliche auf dem alten Marathon-Platz an der Wienburgstraße. Die junge Fußball-Abteilung fand schnell Zulauf und die Abteilung wuchs rasant. Aus 48 Mitgliedern Anfang 2002 waren ein Jahr später schon 146 geworden. Im Folgejahr traten weitere 109 Fußballer Marathon bei, so dass die Kicker nach nur drei Jahren mit 255 Aktiven die größte Fachabteilung im Verein stellten.

Für die Handballer, die 2002 noch 83,1 Prozent der Vereinsmitglieder stellten, eine offensichtlich schmerzliche Tendenz, denn in die Minderheit geraten, zogen sie lieber fort, als sich bei Marathon zu behaupten. Aus Vereinssicht ein schmerzlicher Verlust, denn auch das Aushängeschild des Vereins, die Verbandsliga-Handballerinnen stellten das höchstklassigste Team in Münster, ging verloren.

Der erhebliche Aufruhr im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der Handballer brachte den Verein erneut an die Grenze der Auflösung. Tatsächlich waren 2009 nur noch 175 Fußballer aus verbandsrechtlichen Gründen Mitglied bei Marathon, denn der Rest war zum von den Fußballern neu gegründeten Sportverein Grün-Weiß Münster gewechselt. Auch die Rugby-Spieler der Tourist, die zwei Jahre unter dem Dach von Marathon im Wienburgpark spielten, gründeten ihren alten Verein neu, um nicht unter den Altlasten zu leiden.

Der Vereinsvorstand zeigte sich zäh und leitete erfolgreich die Wende ein. Hinzu kam, dass der Marathon-Platz inzwischen nicht nur von der Stadt Münster erworben worden war, sondern auch saniert wurde. Dies half sehr bei dem Wiederaufbau von Marathon als Mehrspartenverein mit Einzugsgebiet Uppenberg.

Heute sind die Fußballer und Leichtathleten in der Abteilung FLVW und die Kinderturner, Scheibensportler (Ultimate und DiscGolf), Kampfsportler (Tae Kwon Do und Selbstverteidigung), Tischtennisspieler, Seniorensportler und Lauftreff-Teilnehmer in der Abteilung DJK-Sportspaß zusammengefasst.

Ende Juli 2011 hatte die DJK GW Marathon wieder mehr Mitglieder als zu Beginn des Jahrtausends. 409 fast ausschließlich in Uppenberg beheimatete Sportler sind rund um den Wienburg(sport)park aktiv.

Mittwoch, 22 Januar 2014 10:13

Kurze Geschichte von Marathon

Die bewegte Geschichte und die vielen spannenden Geschichten aus dem 60jährige Leben von DJK GW Marathon haben schon viele Seiten gefüllt - und würden den Platz an dieser Stelle sprengen. Daher hier ein kurzer Überblick. Demnächst werden wir hier in loser Folge weitere Abschnitte ausführlicher darstellen und zugänglich machen.

Der Sportverein DJK Grün-Weiß Marathon Münster wurde Ende 2009 60 Jahre jung. Die Initiative zur Gründung des Vereins kam 1949 aus der Pfarre Hl. Kreuz, die einen Sportverein in der DJK (Deutsche Jugendkraft) haben wollte. Zunächst wurde Tischtennis und Feldhandball angeboten.

Der Verein entwickelte sich sehr gut. Sportliche Erfolge, Innovationsfreudigkeit, schon früh wurde zum Beispiel Basketball angeboten, intensive Jugendarbeit ließen den Verein aufblühen. Innerhalb der DJK-Familie war die erste DJK-Neugründung nach dem Krieg sehr erfolgreich. Im Kreis- und Diözesanverband sowie in der DJK-Sportschule „Kardinal-von-Galen" hinterließen viele Marathonis Spuren.

Zur Jahrtausendwende lag Marathon am Boden. Der Marathon-Sportplatz an der Wienburgstraße war praktisch unbespielbar. Die Leichtathleten und Volleyballer hatten ihre Abteilung aufgelöst und die Basketballer wechselten komplett zum UBC Münster. Die Handballer, über Jahrzehnte die tragende Abteilung des Vereins, hatte keine Jugend-Mannschaften mehr. Sie schlossen sich mit dem Ex-DJK-Verein SC Westfalia Kinderhaus zu einer Handballspielgemeinschaft zusammen. Später wechselten die Marathon-Handballer leider komplett zum Vorstadtverein. Als 2001 die Fußball-Abteilung gegründet wurde, gab es bei Marathon keinen eigenständigen Verbandssport mehr.

Durch großes Engagement erreichten die Marathon- Fußballer unter Führung ihres Abteilungsgründers und langjährigen -leiters Werner Szybalski, dass der Sportplatz zunächst von der Stadt Münster erworben und dann - passend zum Vereinsjubiläum war er fertig - renoviert wurde. In den kommenden Jahren soll ein Allwetterplatz und ein neues Vereinsheim errichtet werden. Die Vereinsführung unter Leitung der Stellvertretenden DJK-Diözesanvorsitzenden Hedwig Liekefedt ist zuversichtlich, dass der derzeit 350 Mitglieder starke Verein mit den Abteilungen Fußball, Sportspaß (u.a. Kinderturnen, Senioren-Faustball), Leichtathletik, Ultimate Frisbee, Tischtennis und Tae-Kwon-Do bald wieder die frühere Größe erreicht.

DJK Grün-Weiß Marathon Münster e.V.

Satzung vom 13.06.2008 mit Änderungen vom 26.02.2009 und 05.03.2011

Die Satzung von Grün-Weiß Marathon Münster e.V.

Am 13. Juni 2008 verabschiedete die Mitgliederversammlung eine neue Satzung, die am 26. Februar 2009 in den §§ 1 und 8 und am 5. März 2011 in den §§ 1 und 8 geändert wurde.

1§ 1 Der Verein

(1) Der Sportverein trägt den Namen "DJK Grün Weiß Marathon Münster e.V.". Der Verein wurde am 18.12.1949 gegründet. Er hat seinen Sitz im Kreuzviertel in Münster und ist beim Amtsgericht Münster (VR 1295) in das Vereinsregister eingetragen.

(2) Der Verein hat den Zweck, unter Wahrung der parteipolitischen, religiösen und rassischen Neutralität die Sportbestrebungen seiner Mitglieder zu fördern.

(3) Erwirbt der Verein Mitgliedschaften in Sportverbänden, werden die Satzungen und Ordnungen dieser Verbände anerkannt.

(4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen einschließlich sportlicher Jugendpflege und der Errichtung und Unterhaltung von Sportanlagen. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder und Vorstandsmitglieder erhalten Aufwendungsersatz. Der Aufwendungsersatz kann in Form des Auslagenersatzes (Erstattung tatsächlicher Aufwendungen) oder in Form der pau-schalen Aufwandsentschädigung oder Tätigkeitsvergütung (z. B. Ehrenamtspauschale in Höhe des Ehrenamtsfreibetrages gemäß § 3 Nr. 26a EStG) geleistet werden. Maßgeblich sind die Beschlüsse des zuständigen Vereinsorgans, die steuerlichen Vorschriften und Höchstgrenzen sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 2 Mitglieder

(1) Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Personen, die sich in be-sonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, kann der Vorstand die Ehrenmitglied-schaft verleihen.

(2) Die vorläufige Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Beitritt erklärt und durch den Beschluss des Vorstandes zur endgültigen Mitgliedschaft. Die Beitrittserklärung Minderjähriger bedarf des schriftlichen Einverständnisses der gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen. Aufnahmeanträge können vom Vorstand nur begründet abgelehnt werden. Dem Antragsteller ist der ablehnende Bescheid unter Angabe des Grundes anzugeben.

(3) Die Mitgliedschaft erlischt nach einer schriftlichen Austrittserklärung an den Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Halbjahres. Die Austrittserklärung von Minderjährigen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung eines Erziehungsberech-tigten. Die Mitgliedschaft endet ferner durch Ausschluss, Tod oder Auflösung des Vereins.

(4) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es sich vereinsschädigend verhält, es trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Vereinsausschlusses gegen die Pflichten aus der Beitragsordnung verstößt oder es in gravierender Weise gegen die Vereinssatzung verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

(5) Die Mitglieder wirken bei der Bildung der Organe und der Sportfachabteilungen des Vereins mit. Ab 16 Jahre besitzen sie das aktive Wahlrecht, das Stimm- und Vorschlagsrecht; bei Jugendangelegenheiten besitzen sie ab zehn Jahre das aktive und passive Wahlrecht, das Stimm- und Vorschlagsrecht. Ab 16 Jahre kann das Mitglied in den Vorstand bzw. in Funktionen der Sportfachabteilungen gewählt werden. Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes müssen volljährig sein.

(6) Juristische Personen sind berechtigt, mit einem Vertreter an allen Veranstaltungen des Vereins teil-zunehmen. Sie besitzen das Rede- und Antragsrecht, aber weder das aktive noch das passive Wahlrecht.

(7) Durch seinen Beitritt zum Verein erkennt das Mitglied die Satzung und die Ordnungen in den jeweiligen geltenden Fassungen an.

(8) Das Mitglied ist zur Zahlung der Beiträge und einer Aufnahmegebühr sowie eventueller Umlagen in einer Höhe bis zum dreifachen Jahresbeitrag oder zur Leistung von bis zu zwanzig Arbeitsstunden jährlich laut der Beitragsordnung verpflichtet. Es ist an die Beschlüsse der Organe des Vereins gebunden.

(9) Die zur Mitgliederverwaltung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet.

§ 3 Beiträge

Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrags und der Gebühren verpflichtet. Die Beitragspflicht be-ginnt mit dem 1. des Eintrittsmonats. Grundsätzlich wird der Beitrag halbjährlich im Voraus im Last-schriftverfahren eingezogen. Die Höhe der finanziellen Verpflichtungen (Beitrag, Aufnahmegebühren, Abteilungszuschläge, Sonderbeiträge, sonstige Gebühren oder Arbeitsleistungen) regelt die Beitrags- bzw. die Finanzordnung.

§ 4 Organe

(1) Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, das höchste Organ des Vereins, der Vorstand und die Abteilungen.

(2) Alle Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung. Das Stimmrecht der Mitglieder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann durch die Eltern wahrgenommen werden. Die Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Spätestens 750 Tage nach einer Mitgliederversammlung muss die nächste Mitgliederversammlung stattfinden. Der Vorstand lädt mindestens drei Wochen vor dem Tag ihres Zusammentretens schriftlich, grundsätzlich per Email oder ersatzweise postalisch ein.

(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Er kann einen Versammlungsleiter wählen lassen und bestimmt einen Protokollanten. Anträge zur Mitgliederversammlung, die spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich und begründet beim Vorstand einzureichen sind, können die Mitglieder, die Abteilungen und der Vorstand stellen.

(4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand sie für dringlich hält, eine Abteilungsversammlung dies mit Mehrheit beschließt oder mindestens ein Viertel der Vereinsmitglieder unter Angaben von Gründen dieses wünscht. Der Antrag muss begründet dem Vorstand vorliegen. Dieser hat dann satzungsgemäß innerhalb von vier Wochen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen.

§ 4a Mitgliederversammlung

(1) (1) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen worden ist. Für Wahlen und Beschlüsse gelten die demokratischen Grundsätze. Grundsätzlich beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Jede Wahl kann auf Antrag in geheimer Wahl durchgeführt werden. Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung nur mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden. Über jede Sitzung der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Vereinsrecht entspricht. Der Versammlungsleiter und der Protokollführer unterzeichnen die Niederschrift, der die Teilnehmerliste beizufügen ist.

(2) Die Mitgliederversammlung kann über alle Angelegenheiten des Vereins beschließen. Zu ihren ausschließlichen Aufgaben gehören

- die Festlegung und Richtlinien der Vereinsarbeit

- die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes und der Rechnungsprüfer

- die Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer

- die Entlastung des Vorstandes

- Entscheidung über Anträge an die Mitgliederversammlung

- Beschlussfassung über die Satzung

- die Auflösung des Vereins.

§ 4b Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, dem der Vorsitzende, bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Jugendwart angehören, und dem erweiterten Vorstand (Gesamtvorstand), dem der stellvertretende Kassenwart, bis zu sieben von der Mitglie-derversammlung zu wählende oder vom Vorstand zu ernennende Beisitzer und die Abteilungsleiter oder ihre Stellvertreter angehören.

(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, seine Stellvertreter, der Kassenwart und der Jugendwart. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

(3) Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Sat-zung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Gesamtvorstandes. Der geschäfts-führende Vorstand darf Aufgaben delegieren.

(4) Der Gesamtvorstand tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Auf Antrag eines seiner Mitglieder ist er vom geschäftsführenden Vorstand innerhalb von 14 Tagen einzuberufen.

§ 4c Abteilungen

(1) Der Verein gliedert sich in Sportabteilungen und die Jugendabteilung.

(2) Die Sportabteilungen müssen jährlich mindestens eine Abteilungsversammlung durchführen. Sie wählen eine Abteilungsleitung, die mindestens aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einem Kassenwart besteht. Die Abteilungsleiter oder ihre Vertreter sind Mitglied im Gesamtvorstand.

(3) Die Abteilungen müssen ihre Kosten aus Teilen der erhobenen Mitgliedsbeiträge, Abteilungszuschlägen und Zuschüssen und sonstigen Einnahmen decken. Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und des Abteilungszuschlages regelt die Beitragsordnung.

(4) Alle Vereinsmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die gewählten Jugendvor-standsmitglieder gehören der Jugendabteilung an. Mindestens einmal jährlich findet eine Vollversammlung (Jugendversammlung) statt. Die Vereinsjugend organisiert sich selbständig im Rahmen dieser Satzung und der gültigen Ordnungen des Vereins. Die Jugendversammlung wählt einen Vor-stand, dem der Jugendwart vorsteht. Dieser ist Mitglied des Geschäftsführenden Vereinsvorstands.

§ 5 Wahlen, Beschlussfassung und Niederschrift

(1) Der Vereinsvorstand, die Abteilungsleitungen und die Rechnungsprüfer werden auf die Dauer von zwei Jahren aus dem Kreise der Mitglieder gewählt. Die Wiederwahl ist mit Ausnahme der Rechnungsprüfer zulässig. Scheidet ein gewähltes Mitglied vor Beendigung seiner Amtszeit aus, so ist der Vorstand berechtigt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung das Amt kommissarisch zu besetzen oder die Aufgaben kommissarisch wahrzunehmen.

(2) Für die Beschlussfassung des geschäftsführenden Vorstands (§ 26 BGB) gilt die gesetzliche Regelung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder ein Stellvertreter mit einer Frist von drei Tagen eingeladen hat und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Der Gesamtvorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

(3) Über jede Sitzung eines Satzungsorgans ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungs-leiter und Protokollführer zu unterschreiben sind.

§ 6 Finanzen

(1) Der Verein finanziert seine Ausgaben aus Beiträgen, Spenden, Zuschüssen und erwirtschafteten Einnahmen.

(2) Zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Rechnungsprüfer haben einmal im Jahr eine Kassenprüfung abzuhalten. Ihnen obliegt außerdem die Prüfung der Jahresrechnung des Vorstands und der satzungsgemäßen Verwendung der Vereinsmittel.

(3) Der Vorstand hat über alle Einnahmen und Ausgaben innerhalb von acht Wochen nach Ablauf des Geschäftsjahres Rechnung zu legen und die Rechnungsunterlagen den Rechnungsprüfern zuzuleiten.

(4) Der Vorstand legt jeweils die beiden Jahresrechnungen mit den Prüfberichten der Mitgliederversammlung zur Entlastung vor.

§ 7 Auflösung

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Die Auflösung ist nur dann rechtens, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Vereins anwesend sind. Dies gilt nicht, sofern die Auflösung dem Zweck einer Fusion mit anderen Vereinen dient. Eine solche Auflösung ist mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zulässig.

(2) Fehlt die Voraussetzung der Beschlussfähigkeit nach Absatz 1, so ist innerhalb von sechs Wochen zwingend eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese kann die Auflösung mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschließen.

(3) Bei Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vermögen des Vereins an die Stadt Münster zur zweckgebundenen Verwendung für Jugendförderung in Sportvereinen in Münster.

§ 8 Inkrafttreten

(4) Diese Satzung ist auf der Mitgliederversammlung am 13. Juni 2008 beschlossen und auf den Mitgliederversammlungen am 26. Februar 2009 und 5. März 2011 geändert worden. Sie tritt nach Beschlussfassung in Kraft und löst die Satzung vom 17. November 2003 ab

Freitag, 10 Januar 2014 13:39

Münsterpass

Halber Beitrag und freier Eintritt

Münster. Der Vorstand von GW Marathon Münster hat am Mittwochabend die Anerkennung des Münsterpasses  im Verein beschlossen. Angeregt - schon vor Monaten - von Sozialwart Günter Hülsbusch folgte gestern der Beschluss, der grundsätzlich ab sofort Wirkung hat.

Der Verein gewährt Inhabern des Münsterpasses 50 Prozent Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag. Dies gilt allerdings aus verwaltungstechnischen Gründen nicht rückwirkend, sondern erst ab der nächsten Beitragserhebung im Janaur 2014. Dafür gilt die Beitragsenkung drei Monate über den Zeitraum der Gültigkeit des Münsterpasses hinaus (bis zum folgenden Halbjahresende / 30. Juni oder 31. Dezember). Inhaber des Münsterpasses setzen sich bitte mit dem Stellvertetenden Vorsitzenden Werner Szybalski in Verbindung. Bei Heimspielen der Kreisliga A-Fußballer von GW Marathon Münster erhalten Inhaber des Münsterpasses kostenfreien Eintritt. Der Münsterpass muss an der Kasse vorgezeigt werden. Für mögliche Kontrollen ist ein Lichtbildausweis mitzuführen.

Jugendliche oder Eltern mit Münsterpass (für ihre Kinder) sollten sich für die Sportangebote bei GW Marathon Münster einen Bildungs- und Teilhabegutschein holen, denn diese werden vom Verein anerkannt, wie der Vereinsvorstand gestern nochmals bekräftigte.

Donnerstag, 09 Januar 2014 18:07

Ansprechpartner

Vorstand des Vereins Grün-Weiß Marathon Münster e.V.

Hedwig Liekefedt, Vorsitzende

Telefon 01 60 96 87 56 28; Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Werner Szybalski, Stellvertretender Vorsitzender

Telefon: 01 71 4 16 23 59; Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Matthias Wobbe, Stellvertretender Vorsitzender

Telefon: 01 63 2 96 96 90; Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Franz Schröer, Jugendwart

Telefon: 01 70 3 14 72 38, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Günter Hülsbusch, Sozialwart

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Yvonne Wobbe, Sportwartin

Telefon: 01 71 6 70 50 67; Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Julia Schröer, Beisitzerin

Telefon: 01 57 86 81 73 68; Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Donnerstag, 09 Januar 2014 18:03

Impressum

Quelle: Erstellt mit dem Impressum-Generator eingetragener Verein (e. V.) von eRecht24.
Angaben gemäß § 5 TMG:

DJK GW Marathon Münster e. V.
Wienburgstraße 120 /141
48147 Münster

Vertreten durch:

Frau Hedwig Liekefedt
Herr Matthias Wobbe
Herr Werner Szybalski

Kontakt:

0160-96875628
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Registereintrag:

DJK Grün-Weiß Marathon Münster e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgericht Münster unter der Registernummer VR 1295 eingetragen.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Werner Szybalski
DJK Grün-Weiß Marathon Münster e.V.
Wienburgstraße 120/141
48147 Münster

Haftungsausschluss:

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